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Die ersten Schritte nach dem Immobilienkauf

Die Reise ist lang: Planung, Suche, Entscheidungsfindung… und dann ist endlich der Immobilienkauf geschafft! Doch wie geht es nun weiter – wie sehen die ersten und wichtigen Schritte nach dem Immobilienkauf aus? Das besprechen wir heute!

Das kommt bei der vertraglichen Unterzeichnung auf Sie zu

Der tatsächliche Immobilienkauf kommt erst durch die notariell beglaubigte Vertragsunterzeichnung zustande. Sie als Käufer*in wählen die/den Notar*in aus, tragen jedoch auch die mit der notariellen Leistung verbundenen Kosten.

Unser Tipp: Vereinbaren Sie den Notartermin erst, wenn Ihre Finanzierung sicher geklärt ist – und lassen Sie die Unterzeichnung möglichst innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist Ihrer Immobilienfinanzierung stattfinden. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls die Verkäuferseite sich doch noch anders entscheiden sollte.

Doch bevor es soweit ist, wird Ihnen der vorbereitete Vertrag des Notars/der Notarin zugesandt, sodass Sie ihn einer anwaltlichen Prüfung unterziehen können. Dafür haben Sie grundsätzlich 14 Tage Zeit. Sollten Sie Änderungswünsche haben, können diese noch während des Beurkundungstermins Berücksichtigung finden. Denn: Im Zuge dessen wird der Vertrag in Gegenwart der unterzeichnenden Parteien verlesen und ggfs. wunschgemäß geändert. Anschließend wird die Kaufpreiszahlung terminiert – und der Vertrag unterzeichnet.

So geht es nach der Vertragsunterzeichnung weiter

Um den vertraglich vereinbarten Eigentümerwechsel in die Wege leiten zu können, wird der Notar/die Notarin eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch veranlassen. Auch an das zuständige Finanzamt wird der Immobilienkauf gemeldet – woraufhin Sie mit der Zahlungsaufforderung der Grunderwerbsteuer rechnen können. Je nach Bundesland liegt diese bei 3,5 – 6,5 % des Kaufpreises.

Nach der Zahlung der Grunderwerbsteuer wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an Ihren Notar/Ihre Notarin gesandt, der Sie dann wiederum zur Zahlung der Kaufsumme auffordert (beim Hauskauf begleichen Sie die Gesamtsumme, beim Hausbau zahlen Sie schrittweise je nach Baufortschritt).

Sind alle vertraglichen Vereinbarungen zur Gänze erfüllt – also Ihrerseits die vollständige Zahlung der Kaufsumme und verkäuferseitig die Beseitigung möglicher Mängel? Dann wird die Auflassungsvormerkung gelöscht – und Sie werden vom Notar/von der Notarin als neue/r Eigentümer*in im Grundbuch eingetragen.

Nun kann‘s losgehen!

Nachdem alle rechtlichen Fragen hinter Ihnen liegen, vereinbaren Sie mit der Käuferseite einen Termin zur Schlüsselübergabe. Hierzu sollten sich beide Parteien ausreichend Zeit nehmen, um alle Zählerstände sorgfältig notieren und ein detailliertes Übergabeprotokoll anfertigen zu können. Fordern Sie darüber hinaus alle Rechnungen und Belege für gegebenenfalls durchgeführte Renovierungsarbeiten sowie alle übernommenen Haushaltsgeräte und Einrichtungsgegenstände an, sodass Sie im Fall der Fälle Ihre Garantieansprüche geltend machen können.

Ob Sie Ihr neues Heim nun vermieten oder selbst nutzen – wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem Kauf! Bei all Ihren Fragen oder Anliegen rund um das Thema Immobilien sind wir gerne für Sie da.

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