Erst- und Zweitwohnsitz: Das sind die Vor- und Nachteile
Von Julius Kummer
Die Welt im Jahre 2022 erfordert Flexibilität. Nicht selten klaffen Lebensmittelpunkt und Arbeitsplatz örtlich weit auseinander. Lohnt es sich also, einen Zweitwohnsitz zu beziehen? Welche Vor- und welche Nachteile bringt ein solcher Schritt mit sich? Das wollen wir heute für Sie klären.
Was genau macht den Zweitwohnsitz zum Zweitwohnsitz?
Wenn Sie mehr als die Hälfte des Jahres an einem bestimmten Ort verbringen, dann ist dieser Ort rechtlich betrachtet Ihr Hauptwohnsitz – juristisch wird er auch als „Mittelpunkt der Lebensinteressen“ bezeichnet. Daraus leitet sich auch die Definition für den Zweitwohnsitz ab: Es ist derjenige Ort, an dem Sie sich zwar oft aufhalten, aber insgesamt nicht mehr als die Hälfte Ihrer Zeit verbringen.
Wer am Arbeitsort also eine separate Wohnung bezieht, hat einen Zweitwohnsitz. Gleiches gilt für Auszubildende und Studierende: Diese leben zwar oft noch im Elternhaus, haben am Ort ihrer weiterführenden Ausbildung jedoch eine zusätzliche Wohnung bezogen.
Übrigens: Auch eine Ferienwohnung kann ein Zweitwohnsitz sein – solange sie privat genutzt und nicht vermietet wird. Werden hingegen Mieteinnahmen durch die Ferienwohnung generiert, so wird sie steuerlich als Einnahmequelle betrachtet und nicht als Zweitwohnsitz.
Die Nachteile eines Zweitwohnsitzes
In Deutschland existiert eine Meldepflicht für jeden Zweit- und Hauptwohnsitz. Ob Ferienwohnung, Mietobjekt oder gekaufte Immobilie – die Meldepflicht besteht in jedem Fall und erstreckt sich sogar auf Umzüge innerhalb derselben Gemeinde. Die Meldung muss binnen zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt eingehen; andernfalls kann ein Ordnungsgeld verhängt werden. All diese bürokratischen Erfordernisse können natürlich insgesamt ein Nachteil sein.
Auch eine möglicherweise zu entrichtende Zweitwohnungssteuer ist ein Nachteil des Zweitwohnsitzes: Kommunen und Gemeinden treffen die Entscheidung über die Erhebung einer solchen Steuer (und ihrer Höhe) unabhängig voneinander. Informieren Sie sich deshalb am besten frühzeitig, ob Ihre Zielgemeinde diese Steuer erhebt.
Die Vorteile eines Zweitwohnsitzes
Ein Vorteil des Zweitwohnsitzes steht sicherlich an erster Stelle: Der Zeitgewinn. Eine Zweitwohnung am Arbeitsort spart Ihnen viel Pendelzeit, die Sie auf Lebensqualität und Erholung verwenden können. Dazu kommt: Wer einen vom Finanzamt anerkannten Zweitwohnsitz bewohnt, kann diesen steuerlich absetzen – Stichwort: Doppelte Haushaltsführung. Neben mehreren Voraussetzungen ist dabei eine maßgeblich: Die Mietkosten für Ihre Zweitwohnung betragen über zehn Prozent Ihrer bereits laufenden Kosten für Ihren Hauptwohnsitz.
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Viele Grüße
Julius Kummer
Baufinanzierung und Maklerbetreuung
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