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Finanzierung kündigen oder abbezahlen?

Hallo, mein Name ist Nina Stielow. Als Baufinanzierungsspezialistin bei der Volksbank habe ich schon häufig erlebt, dass im Leben vieles passieren kann: Ihre Einkommenssituation verändert sich unverhofft, ein Umzug steht an, ein Hausverkauf wird nötig? Dann möchten Sie vielleicht Ihre bestehende Immobilienfinanzierung ablösen. Ich zeige Ihnen, worauf es ankommt.

Finanzierung kündigen mithilfe des Sonderkündigungsrechts

Die vereinbarte Vertragslaufzeit ist grundsätzlich bindend für beide Seiten– für den Kreditnehmer und für den Kreditgeber. Eine Ausnahme bildet das Sonderkündigungsrecht gemäß §489 Abs. 1 Nr. 1 BGB: Es ermöglicht dem Kreditnehmer einen vorzeitigen Ausstieg aus einer laufenden Finanzierung – gleichgültig, wie lange die Sollzinsbindung noch andauert. Folgende Bedingungen gelten dabei:

  • Das Sonderkündigungsrecht greift nach Ablauf von 10 Jahren – gerechnet ab dem Tag, an dem Sie das Darlehen vollständig erhalten haben. Die schriftliche Bestätigung Ihrer Bank dient hierzu als Nachweis. Wurde der Vertrag zwischenzeitlich inhaltlich verändert, beispielsweise durch eine Prolongation, beginnt die 10-Jahres-Frist erneut ab dem Datum der Änderungsvereinbarung.
  • Um vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen zu können, unterzeichnen alle Darlehensnehmer – also beispielsweise Sie und Ihr Ehepartner – ein entsprechendes Kündigungsschreiben und versehen es mit der zugehörigen Darlehensnummer. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate.
  • Nach Ablauf dieser Frist wird die Restschuld beim Darlehensgeber fällig und muss innerhalb von zwei Wochen vollständig beglichen werden – andernfalls wird die Kündigung unwirksam.
  • Bei ordnungsgemäßer Ausübung des Sonderkündigungsrechts wird Ihnen keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Sie können das Darlehen also einfach zurückzahlen, es umschulden oder eine andere Form der Anschlussfinanzierung wählen.

Finanzierung kündigen außerhalb des Sonderkündigungsrechts

Bei berechtigtem Interesse können Sie auch außerhalb des Sonderkündigungsrechts Ihre Finanzierung kündigen – beispielsweise, wenn Sie die Immobilie verkaufen oder zur Absicherung eines weiteren Darlehens verwenden. Der Darlehensgeber kann bei einer vorzeitigen Erfüllung des Kreditvertrages allerdings nach § 502 Abs.1 BGB „eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden“ verlangen. Diese Vorfälligkeitsentschädigung kann schnell in den fünfstelligen Bereich reichen – hier lohnt sich also vorab ein gründlicher Kostenvergleich. Beachten Sie außerdem: Wird ein neues Darlehen aufgenommen, fallen erneut die Gebühren für Notar und Grundbucheintrag an – diese Kosten betragen üblicherweise rund ein Prozent der größeren Darlehenssumme.

Tipp: Eine gute Alternative zur Kündigung kann die Ausübung Ihres Sondertilgungsrechtes sein – sofern Sie bei der Darlehensgestaltung ein solches vereinbart haben.

Für die richtige Anschlussfinanzierung sorgen

Wenn Sie eine Finanzierung ablösen möchten, brauchen Sie üblicherweise eine gute Anschlussfinanzierung, um den alten Kredit zu tilgen. Mit einem Forward Darlehen können Sie sich günstige Zinskonditionen beispielsweise bereits fünf Jahre im Voraus sichern – sprechen Sie meine Kollegen oder mich einfach an, wenn Sie diesbezüglich Beratung wünschen. Wir sind gerne für Sie da!

Herzliche Grüße

Nina Stielow

Spezialistin für Baufinanzierungen

04221 930-106

Nina.stielow@vbdel.de

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