Geerbte Immobilie verkaufen – Das ist dabei zu beachten
Hallo, mein Name ist Erik Scheffler und ich bin Immobilienberater bei der RBS Immobilien hier im Hause der Volksbank Delmenhorst Schierbrok.
Ein Erbe kann ein finanzieller Segen sein – doch er kommt mit einigen Herausforderungen. Was Sie beim Verkauf einer geerbten Immobilie beachten sollten, erkläre ich hier.
Das Erbe antreten
Am Anfang stehen einige grundsätzliche Fragen zu Ihrer Rechtsstellung: Bringen Sie in Erfahrung, ob Sie als Erbe oder als Vermächtnisnehmer eingesetzt wurden. Während Sie als Vermächtnisnehmer lediglich einen bestimmten Vermögensgegenstand – in diesem Fall eine Immobilie – erhalten, müssen Sie als Erbe auch die rechtliche Stellung des Verstorbenen einnehmen. Sie übernehmen neben der Immobilie also auch alle Verbindlichkeiten des Erblassers – wie beispielsweise Bürgschaften, Schulden oder Kredite. Informieren Sie sich daher unbedingtüber die finanzielle Situation des Verstorbenen. Bei Überschuldung des Nachlasses können Sie das Erbe gegenüber dem Nachlassgericht ausschlagen. Andernfalls wird die Erbschaft nach Ablauf einer 6-wöchigen Bedenkzeit rechtlich als angenommen betrachtet.
Falls noch weitere Personen im Erbe berücksichtigt sind, so muss der Nachlass als Erbengemeinschaft verwaltet werden. Kann keine gemeinschaftliche Einigung erzielt werden, so ist eine Auflösung der Erbengemeinschaft per Erbauseinandersetzungsvertrags möglich. In Folge wird der Nachlass geteilt.
Verkaufsbedingungen vorbereiten
Um die geerbte Immobilie rechtsgültig annehmen zu können, beantragen Sie einen Erbschein vom zuständigen Amtsgericht: Damit weisen Sie sich als Erbe aus. Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft, kann Ihnen ein gemeinschaftlicher Erbschein oder ein Teilerbschein ausgestellt werden. Unter Umständen kann auch ein Erbvertrag oder ein notarielles Testament die Erbfolge nachvollziehbar ausweisen. Geben Sie nun beim zuständigen Amtsgericht die Berichtigung des Grundbucheintrags in Auftrag – und Sie sind rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie!
Verkehrswert ermitteln
Um einen zufriedenstellenden Verkauf realisieren zu können, lassen Sie den Verkehrswert der Immobilie feststellen. Ein staatlich anerkannter Gutachter überprüft die Bausubstanz und ermittelt den Verkaufspreis, den die Immobilie durchschnittlich am Markt erzielen kann. Haben Sie selbst keinen Gutachter beauftragt, ermittelt stattdessen das Finanzamt den Verkehrswert. Bei einer Mietimmobilie werden üblicherweise zehn Prozent vom Verkehrswert subtrahiert. Auch bestehende Verbindlichkeiten werden bei der Wertermittlung berücksichtigt.
Den richtigen Verkaufszeitpunkt wählen
Grundsätzlich gilt: Verkaufen Sie die geerbte Immobilie vor Ablauf der 10-jährigen Halteperiode, ist die Erbschaftssteuer zu zahlen. Ihre Höhe ist abhängig von Ihrem Verwandtschaftsgrad mit dem Erblasser und dem Verkehrswert der Immobilie. Beim Verkauf einer Mietimmobilie wird außerdem die Spekulationssteuer fällig. Es lohnt sich daher, die Fristen mit Ihren persönlichen Plänen als Immobilienbesitzer abzugleichen. Wir stehen Ihnen dabei gerne beratend zur Seite – sprechen Sie uns einfach an!
Herzliche Grüße
Erik Scheffler
Immobilienberater
RBS Immobilien GmbH & Co. KG Tel.: 04221 930-480
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