Immobilie geerbt – Was sind die nächsten Schritte?
Sie haben eine Immobilie geerbt? Dann stehen Sie vermutlich vor vielen Fragen. Mit diesen ersten Schritten verschaffen Sie sich Klarheit.
Rechtlicher Rahmen
Klären Sie zunächst Ihre Rechtsstellung im Rahmen des Nachlasses. Durch Testament oder Erbvertrag sind Sie entweder als Erbe oder als Vermächtnisnehmer eingesetzt worden. Als Vermächtnisnehmer erhalten Sie einen bestimmten Vermögensgegenstand (z.B. eine Immobilie). Als Erbe treten Sie dagegen die volle Rechtsfolge des Erblassers an. Auch ohne Testament ist die Erbfolge allerdings rechtlich geregelt.
Alleinerbe oder Erbengemeinschaft?
Wenn neben Ihnen noch weitere Personen am Erbe beteiligt sind, treten Sie das Erbe als Erbengemeinschaft an – und verwalten den Nachlass gemeinschaftlich. Kommt die Gemeinschaft zu keinen einstimmigen Beschlüssen, kann sie mit Hilfe eines Erbauseinandersetzungsvertrags aufgelösten werden – und der Nachlass wird offiziell geteilt.
Schuldenfalle ausschließen!
Wer ein Erbe annimmt, erhält es als Ganzes – im Zweifelsfall nebst Verbindlichkeiten wie Bürgschaften oder Immobilienkrediten. Verschaffen Sie sich daher einen genauen Überblick über die Vermögenssituation des Erblassers. Ist der Nachlass überschuldet, kann es sinnvoll sein, das Erbe innerhalb von sechs Wochen gegenüber dem Nachlassgericht auszuschlagen. Nach Verstreichen der Ausschlagungsfrist gilt die Erbschaft als angenommen.
Erbschein beantragen
Um über eine geerbte Immobilie verfügen zu können, benötigen Sie einen Erbschein: Dieser weist Sie als rechtmäßigen Erben aus und berechtigt Sie zur Einsichtnahme in das Grundbuch. Sie erhalten ihn beim zuständigen Amtsgericht. Als Teil einer Erbengemeinschaft können Sie einen gemeinschaftlichen Erbschein oder einen Teilerbschein beantragen.
Grundbuchberichtigung
Als Immobilien-Erbe müssen Sie dem Grundbuchamt mittels Erbschein die rechtmäßige Erbfolge nachweisen. Die Vorlage eines Erbvertrages oder eines notariellen Testaments kann ebenfalls als Nachweis ausreichen, sofern die Erbfolge damit belegt wird. Anschließend stellen Sie beim Amtsgericht einen Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs, sodass Sie als neuer Eigentümer geführt werden.
Als rechtmäßiger Eigentümer können Sie nun entscheiden, ob Sie die Immobilie selbst nutzen, vermieten oder verkaufen möchten. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Immobilie gerne zur Seite – sprechen Sie uns einfach an!