Worauf muss ich bei einem Immobilien-Kaufvertrag achten?
Der Kauf einer Immobilie ist ein großer Schritt – schließlich ist der Kaufvertrag bindend und sieht kein Rücktrittsrecht vor. Alle vertraglichen Vorgänge sollten daher sicher und rechtlich einwandfrei abgewickelt werden. Lesen Sie hier, worauf Sie dabei achten müssen.
Reservierungsvertrag oder Vorvertrag?
Erst mit der notariellen Beurkundung wird der Hausverkauf in Deutschland rechtskräftig. Bis dahin kann Ihnen ein Reservierungsvertrag bzw. Vorvertrag Sicherheit geben.
Mit Abschluss eines Reservierungsvertrages versichert der Verkäufer, die Immobilie für einen Zeitraum von mindestens einem und höchstens 6 Monaten keinem anderen Interessenten anzubieten. Verbindlicher ist der Vorvertrag, der notariell beurkundet wird und daher auch mit Gebühren einhergeht. Er verpflichtet die Vertragspartner rechtlich bindend zum späteren Abschluss eines Kaufvertrags.
Bei Vertragsschluss sollte die Immobilienfinanzierung bereits sicher sein. Sprechen Sie uns hierzu gerne an – wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen das passende Finanzierungskonzept für Ihren geplanten Hauskauf.
Notarieller Kaufvertrag
Als Käufer wählen Sie den Notar und tragen die damit verbundenen Kosten. Der Verkäufer lässt dem Notar alle erforderlichen Unterlagen zur Immobilie sowie die Informationen über getroffene Vereinbarungen zukommen.
Der Notar prüft das Grundbuch auf eingetragene Belastungen sowie auf Korrektheit der Eigentümerdaten und entwirft anschließend einen Kaufvertrag. Dieser wird mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin den Vertragspartnern zur Prüfung übersendet. So können Sie vor der Unterzeichnung sicherstellen, dass alle Daten zu Gewährleistung und Besitzübergabe vollständig festgehalten sind. Die Besitzübergabe sollte beispielsweise zeitlich an die Kaufpreis- und Grunderwerbsteuerzahlung geknüpft sein. Auch individuell getroffene Absprachen müssen im Kaufvertrag vermerkt worden sein.
Wichtige Bestandteile des Kaufvertrages
- Persönliche Daten der Vertragspartner
- Genaue Bezeichnung des Kaufobjekts, einschließlich beweglicher Gegenstände
- Grundbuch und Sachstand (eingetragene Grundschulden, Wege- oder Kanalrechte…)
- Kaufpreis und Kaufpreisfälligkeit
- Regelung zur Löschung oder Übernahme von Grundschulden (beispielsweise bestehender Hypotheken)
- Die Beschaffenheit des Kaufobjekts und die Rechte des Käufers bei verschwiegenen Mängeln
Während der Notar den Kaufvertrag in allen Punkten verliest, können Sie bestehende offene Fragen ansprechen. Mit den Unterschriften der Vertragsparteien wird der Kaufvertrag notariell beglaubigt – und Sie können sich auf Ihre neue Immobilie freuen.