Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Neuerungen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Sie möchten in energieeffizientes Wohnen investieren? Das ist eine äußerst zukunftsweisende Entscheidung: Denn allein auf den Sektor Bauen und Energieversorgung entfallen in Deutschland etwa 25 % der klimaschädlichen CO2-Emmissionen. Um Sie auf Ihrem Weg zum energieeffizienten Wohneigentum zu unterstützen, wird die KfW-Gebäudeförderung mit dem neuen Klimaschutzprogramm 2030 noch attraktiver.
Was hat es mit der KfW auf sich?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt als deutsche Förderbank finanzielle Mittel für den Bau oder Kauf energieeffizienten Wohneigentums. Außerdem unterstützt sie bauliche Energiespar- oder Energieerzeugungsmaßnahmen – wie energetische Sanierungen oder altersgerechte Modernisierungen. Ab dem 01.07.2021 startet nun die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“.
Worum geht es beim BEG?
Die BEG soll wesentlich dazu beitragen, den Primärenergiebedarf von Immobilien bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu reduzieren. Dabei spielt sowohl das Einsparen von Energie als auch der Einsatz erneuerbarer Energien eine Rolle; auch Nachhaltigkeit und Digitalisierung sollen verstärkt berücksichtigt werden.
Was heißt das konkret im Bereich der KfW-Förderung?
Die KfW-Programme werden künftig übersichtlicher und einfacher in der Antragstellung – die Fördersummen werden außerdem erhöht. Die bekannten KfW-Förderprogramme 151, 152 und 153 laufen leicht verändert unter neuen Bezeichnungen; das heißt, es wird weiterhin sowohl der Bau oder Kauf eines Effizienzhauses nach KfW-Standards als auch die Sanierung einer Bestandsimmobilie unterstützt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der erreichten Effizienzklasse des Objektes. Folgende neue Programme überspannen nun die KfW-Förderungen im Bereich „Energieeffiziente Gebäude“:
- BEG WG (Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus)
- BEG NWG (Neubau und Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzhaus)
- BEG EM (Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden)
Dabei gilt nun:
- Beim Bau oder Kauf eines Effizienzhauses kann jeweils ein Kredit mit Tilgungszuschuss (neu: 261, 262) oder ein direkter Zuschuss (neu: 461) beantragt werden. Der Tilgungszuschuss erhöht sich auf 15 – 50%, auch der direkte Zuschuss steigt. Auch für energetische Komplettsanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen steigen die Fördersummen.
- Für energetische Baubegleitungen steigt die Fördersumme von maximal 4000 auf 5000 Euro in Abhängigkeit der Wohneinheiten.
- Erzeugt der entsprechende Neubau mindestens 55 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien (EE-Paket), steigt die maximale Darlehenssumme; der Förderzuschuss erhöht sich um 5%. Gleiches gilt für ein Bauprojekt mit Nachhaltigkeitszertifizierung (NH-Paket).
- Sie befolgen einen Sanierungsfahrplan (iSFP)? Dann steigt Ihr Zuschuss um 5 %.
- In puncto Digitalisierung werden nun auch Smart-Home-Systeme gefördert, die die Energieeffizienz steigern.
- Für die Beantragung der Förderung ist künftig nur noch ein einziger Antrag mit enthaltener Fachplanung und Baubegleitung nötig.
Sie haben weitere Fragen? Wir begleiten Sie gerne auf Ihrem Weg zum energieeffizienten Wohnen!
Herzliche Grüße
Michaela Bunjes
Spezialistin für Baufinanzierungen
04221 930-102
michaela.bunjes@vbdel.de