Anschlussfinanzierung (Forwarddarlehen)

Bei der Aufnahme eines Darlehens geht es um viel – es geht um die Lebensplanung, den finanziellen Freiraum, die eigene Zukunft. Genau deswegen lohnt sich der berühmte zweite Blick, um auch die passende Anschlussfinanzierung zu finden. In Zeiten von Energiekrise und Inflation ist das natürlich kein besonders einfaches Thema. Heute möchten wir einige Fragezeichen für Sie ausräumen – und aufzeigen, wie sich ein Forwarddarlehen für Ihre Anschlussfinanzierung rentieren kann.

Was kann ein Forwarddarlehen wirklich?

Ein Forwarddarlehen kann bereits vor Ablauf der ersten Zinsbindung abgeschlossen werden – und zwar bis zu 5 Jahre im Voraus. So können die Zinssätze von heute bereits für die Anschlussfinanzierung gesichert werden. Das Forwarddarlehen bestimmt sich somit durch:

1. einen genau umrissenen Zeitraum der Gültigkeit mit
2. einem genau definierten Zinssatz und

3. genau festgelegten Tilgungsraten.

Ist davon auszugehen, dass die Zinssätze weiterhin steigen, so können genau diese Komponenten interessant für die künftige Anschlussfinanzierung werden.

Forwarddarlehen während des Zinsanstiegs – passt das zusammen?

Mitte März 2023 hat die Europäische Zentralbank den Leitzins erneut um weitere 0,5 Prozent auf nun insgesamt 3,5 Prozent erhöht – umso der derzeitigen Teuerungsrate von 8,5 Prozent entgegenzuwirken. Damit geht natürlich auch ein weiterer Anstieg der Bauzinsen einher. Ist ein Forwarddarlehen in dieser Gemengelage eine kluge Wahl?

Das Forwarddarlehen ist naturgemäß eine Art „Wette“ auf die Zinsen der Zukunft: Sollte der Leitzins weiterhin steigen, bietet Ihnen ein heute abgeschlossenes Forwarddarlehen Planungssicherheit. Ihre monatlichen Raten sind mit Abschluss des Darlehens für die Zukunft fixiert – und bleiben es auch über den vereinbarten Finanzierungszeitraum, egal, wie sich die Zinsen noch entwickeln werden.

Was muss ich bei einem Forwarddarlehen beachten?

Bei Abschluss eines Forwardsdarlehens fällt ein sogenannter „Forward-Aufschlag“ an. Dieser wird mit dem aktuellen Marktzins addiert und ergibt dann den neuen Zinssatz für Ihre Anschlussfinanzierung.

Der „Forward-Aufschlag“ liegt umso höher, je länger die sogenannte „Forward-Phase“ andauert – also die Zeit, die zwischen Abschluss des Forwarddarlehens und dem tatsächlichen Anlaufen der Finanzierung liegt. Durchschnittlich beträgt der Bereitstellungszins drei Prozent der Gesamtsumme des Darlehens pro Jahr. Das Forwarddarlehen selbst kann spätestens zwölf und frühestens 66 Monate vor Start Ihrer Anschlussfinanzierung abgeschlossen werden.

Für Sie gilt also: Setzen Sie den Bereitstellungszins und die mögliche Zinsersparnis über einen längeren Zeitraum ins Verhältnis, um schließlich die beste Lösung zu finden.

Ihre Volksbank Oldenburg-Land Delmenhorst kennt sich aus mit der Finanzplanung. Wir geben Ihnen sicheres Geleit hin zu einer guten Finanzierungslösung – auch und gerade in unsicheren Zeiten. Melden Sie sich jederzeit sehr gerne bei unseren Expertinnen und Experten! Mit dem passenden Darlehen erhalten Sie anschließend Klarheit, Planungssicherheit – und einen freien Blick in Richtung Zukunft!

Anschlussfinanzierung – Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Hallo, mein Name ist Michaela Bunjes und ich bin Baufinanzierungsberaterin bei der Volksbank Delmenhorst Schierbrok.

Eine Immobilienfinanzierung begleitet Sie über viele Jahre Ihres Lebens. Zum Ende der Zinsbindung kann sich daher vieles verändert haben – beispielsweise Ihre Einkommenssituation oder Ihre Familienplanung. Mit einer Anschlussfinanzierung passen Sie Ihr Immobiliendarlehen Ihrer aktuellen Lebensphase an. Wann Sie sich am besten darum kümmern, erfahren Sie hier.

Langfristig und frühzeitig planen

Idealerweise beobachten Sie die Zinsentwicklung bereits fünf Jahre vor Ende Ihrer Zinsbindung. So können Sie sich frühzeitig die bestmögliche Anschlussfinanzierung entsprechend Ihrer Bedürfnisse sichern.

Haben Sie beispielsweise Ihre ursprüngliche Immobilienfinanzierung vor 2014 abgeschlossen, so ist mittlerweile mit einem deutlich günstigeren Zinssatz zu rechnen. Eine weitere Absenkung des Zinssatzes ist allerdings nicht zu erwarten – es kann sich daher lohnen, die aktuell bestehenden Zinskonditionen bereits jetzt für Ihre Anschlussfinanzierung festzuschreiben. Ein entsprechendes Forward-Darlehen kann frühestens fünfeinhalb Jahre und spätestens sechs Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist abgeschlossen werden. Wichtig: Für die Zeitspanne zwischen dem Abschluss des Forward-Darlehens und seiner Auszahlung wird üblicherweise ein Zinsaufschlag berechnet. Wägen Sie daher gründlich ab, ob sich das Forward-Darlehen inklusive Zinsaufschlag für Sie lohnt.

Alternativ können Sie Ihre Baufinanzierung kurz vor Ablauf der Zinsbindung direkt und ohne Zinsaufschlag umschulden: Sie schließen also für die bestehende Restschuld eine neue Finanzierung bei einem anderen Kreditgeber ab.

Haben Sie auf beide Optionen verzichtet, so erhalten Sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Sollzinsbindung ein Angebot zur Prolongation durch Ihre Bank: Sie können Ihre Finanzierung dann einfach mit neuer Zinsvereinbarung fortführen.

Falls Sie keinerlei Anschlussfinanzierung festlegen, steht Ihrem Kreditgeber bei Ablauf der Zinsbindung auch die Kündigung des bestehenden Darlehensvertrags offen – was die sofortige Rückzahlung der Restschuld erforderlich macht. In den meisten Fällen wird Ihnen jedoch der Abschluss eines neuen Baudarlehens zu den aktuellen Zinskonditionen ermöglicht.

Anschlussfinanzierung optimal gestalten

Bei der Gestaltung Ihrer Anschlussfinanzierung gilt: Da sich Ihre Restschuld bereits durch die Bedienung Ihrer ursprünglichen Finanzierung verringert hat, können Sie bei gleicher monatlicher Ratenhöhe nun eine höhere Tilgung vereinbaren – so werden Sie schneller schuldenfrei und senken die Gesamtkosten Ihrer Anschlussfinanzierung. Sofern möglich: Leisten Sie Sondertilgungen, um die Restschuld noch weiter zu verringern.

Mein Tipp: Egal, wie lange Ihre Zinsbindung noch läuft – zehn Jahre nach Auszahlung Ihres Darlehens genießen Sie ein kostenloses Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Nach Ablauf dieser Zeit können Sie also jederzeit eine Ablösung vornehmen ­– und Ihre Finanzierung bestmöglich an Ihre individuelle Lebensplanung anpassen. Meine Kollegen und ich beraten Sie dazu gerne!

Herzliche Grüße


Michaela Bunjes
Spezialistin für Baufinanzierungen
04221 930-102
michaela.bunjes@vbdel.de

Anschlussfinanzierung und Ablösung: Das sind Ihre Möglichkeiten

Die Zinsbindung Ihrer Immobilienfinanzierung endet bald? Dann nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, Ihre Kreditrate Ihrer aktuellen Lebenssituation anzupassen. Wir stellen Ihnen einige Möglichkeiten vor, die sich jetzt anbieten.

Was ist eine Anschlussfinanzierung?

Während der ersten 10 Jahre nach Auszahlung des Darlehens sind Kreditnehmer und Kreditgeber an den Darlehensvertrag gebunden. Ist der Kredit nach Ablauf dieser Zeit noch nicht abbezahlt, können Sie eine Ablösung vornehmen. Spätestens zum Ende der vereinbarten Zinsbindungsfrist muss jedoch ein neuer Vertrag für die Restschuld abgeschlossen werden.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Grundsätzlich stehen drei mögliche Anschlussfinanzierungen zu Wahl. Die Prolongation bezeichnet die Fortführung Ihrer bisherigen Finanzierung mit einer neuen Zinsvereinbarung. Mit einer Umschuldung schließen Sie dagegen für die verbleibende Restschuld eine Finanzierung bei einer anderen Bank ab. Mit einem Forward-Darlehen schreiben Sie die aktuellen Zinskonditionen für eine erst noch anstehende Anschlussfinanzierung fest. Ein Forward-Darlehen lässt sich daher nur mit ausreichend Vorlauf sinnvoll abschließen – möglich ist das bereits fünf Jahre vor Ablauf der Zinsbindung.

Welche Anschlussfinanzierung ist die richtige?

Welche Anschlussfinanzierung für Sie infrage kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab:

  • Konnten Sie in den letzten Jahren höhere Beträge ansparen oder erhalten Sie bis zum Ende der Zinsbindung noch einen größeren Geldbetrag (beispielsweise durch eine Erbschaft)?
  • Haben sich Ihr Einkommen oder Ihre Ausgaben verändert (beispielsweise durch Familienzuwachs)?
  • Erwarten Sie in absehbarer Zeit persönliche oder finanzielle Veränderungen (beispielsweise durch einen Umzug zu einer neuen Arbeitsstätte)?

Anhand Ihrer Antworten können Sie geeignete Formen der Anschlussfinanzierung eingrenzen:

  • Verfügen Sie über weitere Ersparnisse, so können Sie beim Abschluss einer neuen Finanzierung größere Beträge tilgen und damit die Kreditsumme senken.
  • Hat sich Ihr verfügbares Einkommen verändert, so haben Sie nun Gelegenheit, Ihre monatliche Rate entsprechend anzupassen; mit einer höheren Tilgung zahlen Sie Ihren Kredit beispielsweise schneller zurück.
  • Wenn sich Ihre Lebensumstände absehbar verändern, kann eine kurze Zinsbindung sinnvoll sein. So vermeiden Sie hohe Vorfälligkeitsentschädigungen, falls Sie beispielsweise Ihr Haus verkaufen möchten. Haben Sie dagegen Planungssicherheit, kann eine langfristige Zinsbindung über ein Forward-Darlehen sinnvoll sein.

Nehmen Sie für die Planung Ihrer Anschlussfinanzierung gerne Kontakt zu uns auf – gemeinsam erarbeiten wir den für Sie passenden Weg!