Die ersten Schritte nach dem Immobilienkauf

Die Reise ist lang: Planung, Suche, Entscheidungsfindung… und dann ist endlich der Immobilienkauf geschafft! Doch wie geht es nun weiter – wie sehen die ersten und wichtigen Schritte nach dem Immobilienkauf aus? Das besprechen wir heute!

Das kommt bei der vertraglichen Unterzeichnung auf Sie zu

Der tatsächliche Immobilienkauf kommt erst durch die notariell beglaubigte Vertragsunterzeichnung zustande. Sie als Käufer*in wählen die/den Notar*in aus, tragen jedoch auch die mit der notariellen Leistung verbundenen Kosten.

Unser Tipp: Vereinbaren Sie den Notartermin erst, wenn Ihre Finanzierung sicher geklärt ist – und lassen Sie die Unterzeichnung möglichst innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist Ihrer Immobilienfinanzierung stattfinden. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls die Verkäuferseite sich doch noch anders entscheiden sollte.

Doch bevor es soweit ist, wird Ihnen der vorbereitete Vertrag des Notars/der Notarin zugesandt, sodass Sie ihn einer anwaltlichen Prüfung unterziehen können. Dafür haben Sie grundsätzlich 14 Tage Zeit. Sollten Sie Änderungswünsche haben, können diese noch während des Beurkundungstermins Berücksichtigung finden. Denn: Im Zuge dessen wird der Vertrag in Gegenwart der unterzeichnenden Parteien verlesen und ggfs. wunschgemäß geändert. Anschließend wird die Kaufpreiszahlung terminiert – und der Vertrag unterzeichnet.

So geht es nach der Vertragsunterzeichnung weiter

Um den vertraglich vereinbarten Eigentümerwechsel in die Wege leiten zu können, wird der Notar/die Notarin eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch veranlassen. Auch an das zuständige Finanzamt wird der Immobilienkauf gemeldet – woraufhin Sie mit der Zahlungsaufforderung der Grunderwerbsteuer rechnen können. Je nach Bundesland liegt diese bei 3,5 – 6,5 % des Kaufpreises.

Nach der Zahlung der Grunderwerbsteuer wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an Ihren Notar/Ihre Notarin gesandt, der Sie dann wiederum zur Zahlung der Kaufsumme auffordert (beim Hauskauf begleichen Sie die Gesamtsumme, beim Hausbau zahlen Sie schrittweise je nach Baufortschritt).

Sind alle vertraglichen Vereinbarungen zur Gänze erfüllt – also Ihrerseits die vollständige Zahlung der Kaufsumme und verkäuferseitig die Beseitigung möglicher Mängel? Dann wird die Auflassungsvormerkung gelöscht – und Sie werden vom Notar/von der Notarin als neue/r Eigentümer*in im Grundbuch eingetragen.

Nun kann‘s losgehen!

Nachdem alle rechtlichen Fragen hinter Ihnen liegen, vereinbaren Sie mit der Käuferseite einen Termin zur Schlüsselübergabe. Hierzu sollten sich beide Parteien ausreichend Zeit nehmen, um alle Zählerstände sorgfältig notieren und ein detailliertes Übergabeprotokoll anfertigen zu können. Fordern Sie darüber hinaus alle Rechnungen und Belege für gegebenenfalls durchgeführte Renovierungsarbeiten sowie alle übernommenen Haushaltsgeräte und Einrichtungsgegenstände an, sodass Sie im Fall der Fälle Ihre Garantieansprüche geltend machen können.

Ob Sie Ihr neues Heim nun vermieten oder selbst nutzen – wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem Kauf! Bei all Ihren Fragen oder Anliegen rund um das Thema Immobilien sind wir gerne für Sie da.

Die häufigsten Fehler beim privaten Immobilienkauf

Der Immobilienkauf ist für viele Menschen ein fester Bestandteil des persönlichen Lebenstraumes –allerdings ist er mit einer jahrzehntelangen Verantwortung verbunden. Wir haben mit unserem Kollegen Jörg Ritscher von RBS Immobilien gesprochen, wie man die häufigsten Fehler beim Immobilienkauf von vornherein vermeidet.

Hier die sechs wichtigsten Tipps von der Immobiliensuche bis zum Kaufvertrag:

1. Marktkenntnis

Wer eine Immobilie von privat kaufen will, der muss ihren Wert einschätzen können. Beobachten Sie den Immobilienmarkt bevor Sie den Kauf tätigen möchten. Auch bei Ihrer Gemeinde oder Stadt können Sie Bodenrichtwerte einholen, um auf diese Weise einen kleinen Überblick über die Marktlage zu erhalten. Bitte beachten Sie aber, dass es sich dabei nur um einen groben Richtwert handelt.

2. Entscheidungsfindung

Haben Sie eine vielversprechende Immobilie gefunden? Dann vereinbaren Sie mindestens drei Besichtigungstermine zu unterschiedlichen Tageszeiten und an verschiedenen Wochentagen, um sich ein vollständiges Bild vor Ort machen zu können. Achten Sie beim ersten Termin vor allem auf Ihr Bauchgefühl – passt die Raumwirkung, fühlen Sie sich spontan wohl? Dann stellen Sie beim zweiten Termin alle Fragen, die sich im Nachgang ergeben haben, und achten Sie auf mögliche Mängel und Schwachstellen. Schadensersatzansprüche können nach dem Kauf kaum noch geltend gemacht werden – investieren Sie beim dritten Termin daher ggf. zusätzlich in die Dienstleistung eines professionellen Bausachverständigen.

3. Wohnnebenkosten

Ob sich ein Immobilienkauf unter dem Strich rentiert, hängt auch von den späteren Wohnnebenkosten ab. Belege über Verbrauchskosten können frühzeitig Klarheit bringen – ebenso wie ein Energieausweis, der vom Verkäufer grundsätzlich vorgelegt werden muss. Er gibt Ihnen einen Überblick über die allgemeine Energieeffizienz der Immobilie und zeigt an, ob in puncto Wärmedämmung oder Isolierung ein Sanierungsbedarf vorliegt. Für solcherlei Sanierungsmaßnahmen sollte dann ein ausreichendes Budget vorhanden sein – sonst wird gegebenenfalls eine Nachfinanzierung nötig.

4. Eigenkapital

Das Eigenkapital kann Ersparnisse, Wertanlagen oder Grundstücke umfassen – und sollte 20 bis 30 Prozent des Immobilienkaufpreises ausmachen. Denn: Je höher das Eigenkapital, desto günstiger das Darlehen. Für alle weiteren Fragen rund um die passende Immobilienfinanzierung ist unser Expertenteam der Volksbank eG Delmenhorst Schierbrok gerne für Sie da!

5. Verkaufsunterlagen

Ist alles in trockenen Tüchern und beauftragt der Verkäufer einen Notar mit dem Kaufvertrag, dann lassen Sie sich den Vertragsentwurf vorab zuschicken und anwaltlich prüfen – und vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Beratungstermin, um offene Fragen zu klären. Nehmen Sie vorab außerdem Einsicht in die Bauakte und in den Grundbuchauszug, um sich über behördliche Auflagen oder Rechte Dritter auf dem Grundstück zu informieren.

6.  Lebensplanung

Im Leben kann viel passieren. Absicherungen wie eine Restschuldversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützen Sie zuverlässig vor den Auswirkungen unerwarteter Schicksalsschläge. Aber auch ein möglicher Kinderwunsch, eine Familienzusammenführung oder barrierefreies Wohnen sollten beim Immobilienkauf von vornherein bedacht werden – so bringt Sie anschließend nichts mehr aus der Ruhe.

Haben Sie Fragen rund um den privaten Immobilienkauf oder suchen Sie ein geeignetes Objekt? Unser Partner, die RBS Immobilien berät Sie gerne!

RBS Immobilien GmbH & Co. KG
Jörg Ritscher
Kfm. in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
Geschäftsführer

Tel.: 04221 930-481
Fax: 04221 930-488
E-Mail: j.ritscher@rbsimmobilien.de