Täglich gehen wir vertragliche Verpflichtungen ein – so zahlreich, dass wir uns oft nicht einmal die Zeit nehmen, um alle entsprechenden Vertragskonditionen gründlich zu lesen. Dabei lohnt es sich, die Hintergrundinformationen zu kennen – insbesondere, wenn es sich um weitreichende Investitionen handelt. Wir geben heute einen Überblick, worauf Sie generell bei einem Kaufvertrag achten sollten!
Was ist ein Kaufvertrag?
Ein Kaufvertrag kommt nicht nur dann zustande, wenn Sie einen neuen Fernseher oder ein teures Auto erwerben – sie müssen dafür nur beim Gemüsehändler um die Ecke gewesen sein. Denn: Im Kern versteht man unter einem Kaufvertrag die Interaktion zweier Vertragsparteien: Eine Käuferin/ein Käufer erwirbt einen Gegenstand oder ein Recht von einer Verkäuferin/einem Verkäufer. Die Käuferpartei verpflichtet sich, den vertraglich festgelegten Preis zu zahlen, während sich die Verkaufspartei verpflichtet, der Käuferpartei den entsprechenden Gegenstand oder das entsprechende Recht nach Zahlung des Preises zu überlassen.
Was muss ich beim Kauf beachten?
Kleine Aktionen können große Konsequenzen nach sich ziehen. Ihre Unterschrift unter einem Kaufvertrag kann eine solche Aktion sein: Sobald Sie Ihre Signatur setzen, bekennen Sie sich rechtlich zu dem Vertrag und seinen Konditionen. Hierbei gibt es wiederum einen Unterschied, ob Sie physisch im Geschäft oder im Internet kaufen:
Im Online-Handel genießen Sie das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Kauf ohne Angabe von Gründen von Ihrem Kaufvertrag zurückzutreten. Grundlage ist Paragraf 355 im Bundesgesetzbuch: Da online erworbene Waren bei Zustandekommen des Kaufvertrags nicht in Augenschein genommen werden können, schützt diese Gesetzgebung Ihre Verbraucherrechte (Fernabsatzrecht). Ein allgemein gültiges Widerrufsrecht existiert in Deutschland nämlich nicht. In physischen Geschäften können daher nur die Händler*innen selbst Kulanz gewähren – Käufer*innen genießen dort nicht automatisch ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Welche Kaufverträge gibt es?
Ein Tipp vorab: Egal, welche Art von Kaufvertrag Sie abschließen – halten Sie Ausschau nach Sätzen wie „gekauft wie gesehen“. Das übersetzt sich in: „Es gibt keine Gewährleistung in diesem Kaufvertrag“. In der Konsequenz können Sie gekaufte Ware nicht einmal dann zurückgeben, wenn diese Mängel aufweist.
Es gibt deshalb auch zwei Formen von Kaufverträgen:
– Beim privaten Kaufvertrag muss das „Fernabsatzrecht“ nicht beachtet werden; in der Folge können Sie nicht vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Außerdem können Sie sich im Fall mangelhafter Ware weder auf eine Nacherfüllungs- noch auf eine Besserungspflicht der Verkäuferseite berufen.
– Ganz anders stellt sich die Lage bei gewerblichen Kaufverträgen dar: Hier müssen die Verkäufer*innen dem Fernabsatzrecht Folge leisten, sind in der Haftung bei möglichen Transportschäden und müssen vorliegende Mängel bei gelieferten Produkten beheben.
Wie kann ich einen Kaufvertrag rückgängig machen?
Bei Vorliegen eines augenscheinlichen Mangels kann nach Paragraph 434 BGB bei gewerblichen Kaufverträgen eine Rückabwicklung verlangt werden – sofern der beschriebene Soll-Zustand der Ware nicht dem tatsächlichen Ist-Zustand entspricht. Die Verkäuferseite ist dann in der Pflicht, nachzubessern. Tut sie das nicht, dürfen Sie formlos vom Kaufvertrag zurücktreten. Das Produkt muss dann zurückgegeben werden.