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Vorkaufsrecht einfach erklärt: Was Käufer und Eigentümer wissen müssen 

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist oft eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben – mit vielen rechtlichen Details, die übersehen werden können. Ein Punkt, der dabei immer wieder für Unsicherheit sorgt: das Vorkaufsrecht

Was bedeutet das konkret? Wer kann es ausüben – und wann? Und was müssen Sie als Käufer oder Verkäufer unbedingt beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen? 

Was ist das Vorkaufsrecht beim Immobilienverkauf? 

Das Vorkaufsrecht ist das gesetzlich oder vertraglich festgelegte Recht, beim Verkauf einer Immobilie anstelle eines anderen Käufers einzutreten – und zwar zu denselben Bedingungen. Wichtig: Das Recht wird nicht automatisch aktiv, sondern nur, wenn der Eigentümer die Immobilie tatsächlich verkaufen will. Es greift nicht bei Schenkungen, Erbschaften oder Übertragungen innerhalb der Familie. 

Wer hat ein Vorkaufsrecht – und warum? 

Das Vorkaufsrecht kann unterschiedlich begründet sein: 

  • Mieter haben unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht, z. B. wenn ihre Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird. 
  • Gemeinden dürfen in bestimmten Gebieten von ihrem kommunalen Vorkaufsrecht Gebrauch machen – etwa bei städtebaulichen Entwicklungen oder zur Sicherung sozialer Infrastruktur. 
  • Private Vereinbarungen: Gerade in ländlichen Regionen oder bei Familienimmobilien wird oft ein vertragliches Vorkaufsrecht vereinbart, z. B. innerhalb einer Erbengemeinschaft, um das Eigentum in der Familie zu halten. 

Welche Fristen gelten beim Vorkaufsrecht? 

Sobald ein notariell beurkundeter Kaufvertrag vorliegt und dem Vorkaufsberechtigten mitgeteilt wurde, beginnt eine Frist von zwei Monaten. Innerhalb dieser Zeit muss er oder sie erklären, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt wird. Geschieht das nicht, kann der Verkauf an den ursprünglichen Käufer wie geplant vollzogen werden. 

Worauf sollten Käufer und Verkäufer achten? 

Käufer sollten sich vor Vertragsabschluss Klarheit darüber verschaffen, ob und welche Vorkaufsrechte bestehen, um spätere Überraschungen oder Verzögerungen zu vermeiden. 
Verkäufer sind verpflichtet, alle potenziell Vorkaufsberechtigten rechtzeitig zu informieren. Wird dies unterlassen, kann das den gesamten Verkauf rechtlich gefährden oder sogar rückgängig machen. 

Gerade bei älteren Immobilien, Eigentumswohnungen oder komplexen Eigentumsverhältnissen empfiehlt sich ein genauer Blick auf Grundbuch, Verträge und Satzungen. 

Unsere Empfehlung: Rechtssicher handeln mit professioneller Unterstützung 

Ein Immobiliengeschäft ist keine alltägliche Angelegenheit – und Fehler können teuer werden. Daher lohnt es sich, auf Nummer sicher zu gehen. Die Volksbank eG Oldenburg-Land Delmenhorst steht Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite: 

  • Prüfung von Vorkaufsrechten 
  • Begleitung im gesamten Kaufprozess 
  • Beratung bei rechtlichen Fragen und Fristen 
  • Vermittlung von erfahrenen Notaren, Gutachtern und Fachanwälten 

Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Region und einem tiefen Verständnis für rechtliche Rahmenbedingungen sorgen wir dafür, dass Sie Ihr Immobiliengeschäft sicher und ohne böse Überraschungen abwickeln können. 

Jetzt beraten lassen – Ihre Immobilie ist es wert. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit unseren Immobilienexperten. Wir freuen uns auf Sie! 

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