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Zwangsversteigerung einer Immobilie – Ablauf und Tipps

Während die Niedrigzinsphase andauert, steigen gleichzeitig die Immobilienpreise. Bei einer Zwangsversteigerung können Sie eine Immobilie zum günstigen Preis erwerben. Damit der Schnäppchenkauf gelingt, haben wir einige wichtige Tipps zusammengestellt.

Vorbereitung für die Zwangsversteigerung

Voraussetzung für einen gelungenen Kauf ist eine gute Vorbereitung: Ihre Immobilienfinanzierung sollte bereits vor der Versteigerung feststehen, denn innerhalb von 6 Wochen nach Erteilung des Zuschlags muss der Kaufpreis gezahlt werden. Bereits am Tag der Zwangsversteigerung müssen Sie 10 % des Verkehrswerts als Sicherheitsleistung hinterlegen; beispielsweise per Überweisung an die Gerichtskasse, als Bankbürgschaft oder mit einem Verrechnungsscheck.

Worauf muss ich bei der Immobilie achten?

Ist ein Eigentümer nicht mehr in der Lage, Haus und Grund zu finanzieren, leitet der Gläubiger beim Amtsgericht ein Verfahren zur Zwangsversteigerung ein. Der Mindestpreis für die Immobilie wird anhand eines Wertgutachtens festgelegt.

Über den tatsächlichen Wert der Immobilie gibt das Gutachten allerdings nur bedingt Auskunft; denn die Bewohner des Hauses sind nicht verpflichtet, den Gutachter ihre Wohnräume betreten zu lassen. Verschaffen Sie sich daher nach Möglichkeit selbst einen Eindruck des Gebäudes; versuchen Sie, gemeinsam mit dem Gläubiger einen Besichtigungstermin zu organisieren. Ein erfahrener Immobilienexperte kann häufig auch anhand des Haustyps auf den Zustand schließen; dennoch bleibt ein Restrisiko.

Möchten Sie das Gebäude später umbauen oder abreißen lassen, klären Sie am besten bereits im Vorfeld, was auf dem Grund errichtet werden darf; ein Bebauungsplan gibt hier Auskunft.

Wie läuft die Zwangsversteigerung ab?

Der Termin der Zwangsversteigerung sowie das Mindestgebot für den Zuschlag werden über das Amtsgericht bekanntgegeben. Beim ersten Termin wird für Gebote, die weniger als die Hälfte des Verkehrswerts betragen, grundsätzlich kein Zuschlag erteilt. Bleibt das Höchstgebot unter 70 % des Verkehrswerts, kann der Verkauf abgelehnt werden. Muss ein weiterer Termin für die Versteigerung festgesetzt werden, gelten weniger strenge Gebotsgrenzen.

Wenn Sie die Immobilie definitiv erwerben möchten, sollten Sie also mindestens 70% des Verkehrswertes bieten. Die dafür vorgesehene Biete-Stunde dauert mindestens 30 Minuten. Das Gericht kann entweder direkt im Anschluss oder bei einem gesonderten Termin den Beschluss verkünden; erhalten Sie den Zuschlag, sind Sie ab dieser Verkündung rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie.

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